In der vorliegenden Analyse wird jede Leistung, die von einem Vertragsarzt, bzw. einem Vertragspsychotherapeuten zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet wird, als ein Arztkontakt definiert, wobei tagesgleiche Leistungen bei einem Arzt (bzw. Psychotherapeuten) als ein Kontakt gewertet werden. Datengrundlage sind die vertragsärztlichen Abrechnungsdaten des Jahres 2007. Als Bezugspopulation werden die gesetzlich Krankenversicherten des Jahes 2007 (KM6-Statstik) verwendet. Die dargestellten Arztkontakte sind direkt alters- und geschlechtsstandardisiert. Die regionale Zuordnung des Patienten erfolgt nach dem Wohnortprinzip.
Veröffentlichung: 15.2.2012 | Letztes Update: 15.2.2012