Dargestellt wird – je nach Auswahl – die altersgruppenspezifische Inanspruchnahmerate für psychotherapeutische Leistungen sowie die relative Veränderung der Inanspruchnahmerate für psychotherapeutische Leistungen zwischen den Jahren 2006 und 2011. Die Inanspruchnahmerate wird als Quotient der Zahl der GKV-Patienten mit mindestens einer psychotherapeutischen Gebührenordnungsziffer und der entsprechenden Bevölkerungsgruppe in Rheinland-Pfalz ermittelt, wobei die Berechnung der Inanspruchnahmerate auf den ambulanten Abrechnungsdaten des ersten Quartals 2011 und den Einwohnerzahlen zum 31.12.2010 (Statistisches Landesamt RLP) basiert. Für die Berechnung der relativen Veränderung werden hingegen die ambulanten Abrechnungsdaten der ersten Quartale der Jahre 2006 und 2011 sowie die Einwohnerzahlen zum 31.12.2005 bzw. 31.12.2010 (Statistisches Landesamt RLP) genutzt. Erfasst wurden neben Leistungen der genehmigungspflichtigen Psychotherapie auch probatorische Sitzungen und Grundpauschalen.
Veröffentlichung: 05.06.2013 | Letztes Update: 05.06.2013
Zitierweise des Berichts vom 05.06.2013
Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz (KV RLP). Inanspruchnahme von psychotherapeutischen Leistungen in Rheinland-Pfalz im ersten Quartal 2011 sowie deren Veränderungsrate zwischen 2006 und 2011. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi). Versorgungsatlas-Bericht Nr. 13/06. Berlin 2013. URL: https://doi.org/10.20364/VA-13.06
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