Dargestellt sind die Impfquoten für die erste bzw. zweite Masernimpfung bei Kindern bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres. Die Quoten berechnen sich durch das Verhältnis der 2008 geborenen Kinder, die bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres geimpft wurden (Zähler) - zu allen Kindern des Geburtsjahrganges 2008, die an der U4-Vorsorgeuntersuchung teilgenommen haben (Nenner). Als Datengrundlage wurden die vertragsärztlichen Abrechnungsdaten der Jahre 2008-2010 verwendet, die Identifizierung der Impflinge erfolgte über die landesspezifischen Gebührenordnungspositionen (Impfleistung). Folgende Aspekte sind zu beachten: 1. Sachsen hat eine von der STIKO abweichende Impfempfehlung (keine zeitliche Begrenzung der Erstimpfung, Zweitimpfung erst ab dem 6. Lebensjahr), daher werden für Sachsen keine Werte für die Zweitimpfung ausgegeben und der für die Zweitimpfung ausgegebene Bundeswert wurde ohne Sachsen berechnet. 2. Für Aachen und den Landkreis Aachen ist der Wert der Städteregion Aachen angegeben. Die Default-Legendeneinstellung wurde auf eine Quantil-Einteilung gesetzt (jede Klasse beinhaltet in etwa die gleiche Anzahl von Kreisen, die Klassen sind unterschiedlich breit), da aus einer äquidistanten Klasseneinteilung zum Teil unbesetzte Klassen resultieren (siehe auch Verteilung der Kreisraten unter 'Diagramme').
Veröffentlichung: 18.07.2013 | Letztes Update: 18.07.2013
Zitierweise des Berichts vom 18.07.2013
Schulz M, Mangiapane S. Masernimpfungen bei Kindern bis zu einem Alter von zwei Jahren (2008 - 2010). Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi). Versorgungsatlas-Bericht Nr. 13/08. Berlin 2013. URL: https://doi.org/10.20364/VA-13.08
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