23.03.2023
23.03.2023 - 2019 sind in den Arztpraxen und Krankenhäusern in Deutschland rund 101.000 Schwangerschaftsabbrüche vorgenommen worden. Davon entfielen 21.135 auf die Kliniken. Nach der Beratungsregelung waren es 18.023 Fälle, davon 17.623 (97,8 Prozent) ambulant. Dies entspricht einer bundesweiten Quote von 10,4 Schwangerschaftsabbrüchen je 10.000 Frauen im gebärfähigen Alter (15 bis unter 50 Jahre), die ambulant in Kliniken durchgeführt worden sind. Starke regionale Unterschiede innerhalb Deutschlands fallen auf. So wurden die höchsten Schwangerschaftsabbruchquoten in Ostdeutschland beobachtet, auch bei Frauen unter 18 Jahren. Dabei lagen Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen an der Spitze (51,8, 40,4, 38,5, 37,1 bzw. 30,6 Schwangerschaftsabbrüche je 10.000 Frauen). Demgegenüber rangierten Baden-Württemberg, Berlin, das Saarland sowie Bayern deutlich darunter (4,6, 3,6, 2,1 bzw. 1,9 Abbrüche je 10.000 Frauen). Insgesamt entfiel fast die Hälfte (46,3 Prozent) der ambulanten Schwangerschaftsabbrüche in Krankenhäusern auf Frauen im Alter zwischen 25 und 35 Jahren. Fast zwei Drittel (61,1 Prozent) der Frauen, die sich im Jahr 2019 in Deutschland für einen Abbruch entschieden haben, waren ledig und etwas über ein Drittel (35,2 Prozent) verheiratet.
Das sind die zentralen Ergebnisse einer Versorgungsatlas-Studie der Universität Kassel über „Regionale Versorgungsunterschiede bei der Durchführung ambulanter oder stationärer Schwangerschaftsabbrüche in Krankenhäusern in Deutschland“, die das Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung (Zi) heute veröffentlicht hat. „Die regionalen Unterschiede bei Schwangerschaftsabbrüchen nach der Beratungsregelung sind bislang noch nicht ausreichend untersucht worden. Auffällige Unterschiede zwischen den alten und den neuen Bun-desländern könnten vor allem auf die damaligen Regelungen in der DDR, die Trägerverteilung der Krankenhäuser sowie die unterschiedlichen religiösen Traditionen zurückzuführen sein“, sagte der Zi-Vorstandsvorsitzende, Dr. Dominik von Stillfried.
Eine wichtige Rolle bei der Schwangerschaftsabbruchversorgung spiele auch die Mobilität der Patientinnen zwischen den Bundesländern und international in Grenzregionen, so von Stillfried weiter: „So kam fast ein Drittel der Frauen, die 2019 in Bremen einen ambulanten Ab-bruch im Krankenhaussektor hatten, aus Niedersachsen. Ebenso zeigt unsere Studie eine relevante internationale Mobilität. In Brandenburg war ein Drittel der Frauen, die im Jahr 2019 ambulant am Krankenhaus eine Abtreibung hatten, mit ihrem Wohnsitz im Ausland angemeldet. Auffällig ist der hohe Anteil von Patientinnen mit ausländischem Wohnsitz in Brandenburg. Eine Erklärung hierfür wäre eine länderübergreifende Mobilität von Frauen aus Polen, wo restriktive Abtreibungsgesetze gelten.“
Nach § 218 Strafgesetzbuch ist ein Schwangerschaftsabbruch in Deutschland strafbar. Wenn eine Frau in Deutschland freiwillig ihre Schwangerschaft abbrechen will, kann sie diese nur nach einer Beratung in den ersten zwölf Wochen ärztlich beenden lassen. Ärztinnen und Ärzte durften früher nicht für Abtreibungen werben. Als Werbung im Sinne des § 219a StGB gilt, detaillierte Informationen über die möglichen Methoden des Schwangerschaftsabbruchs und über entsprechende Risiken öffentlich zu verbreiten. Am 24. Juni 2022 hat der Deutsche Bundestag die Aufhebung des Werbeverbots für Schwangerschaftsabbrüche beschlossen.
Um regionale Unterschiede bei der Versorgung eines freiwilligen Schwangerschaftsabbruchs in Krankenhäusern zu identifizieren, ist eine Sonderauswertung von Schwangerschaftsstatistiken vom Jahre 2019 analysiert worden. Die Sonderauswertung wurde für das Projekt „Me-dizinische Versorgungssituation zur Durchführung eines Schwangerschaftsabbruchs im Krankenhaussektor in Deutschland“ vom Statistischen Bundesamt in Begleitung der Universität Kassel geleistet. Mit der vorliegenden Studie werden diese Statistiken zum Schwanger-schaftsabbruch zum ersten Mal tiefergehend ausgewertet und dargestellt.
Weitere Informationen
Escamilla Loredo MI, Hollederer A. Regionale Versorgungsunterschiede bei der Durchführung ambulanter oder stationärer Schwangerschaftsabbrüche in Krankenhäusern in Deutschland. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi). Versorgungsatlas-Bericht Nr. 23/02. Berlin 2023. URL: https://doi.org/10.20364/VA-23.02
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