Versorgungsatlas-Bericht Nr. 23/06
Hintergrund: Während des Lockdowns anlässlich der COVID-19-Pandemie gingen persönliche Arzt-Kontakte stark zurück. Einschränkungen für die Nutzung von Telemedizin wurden gelockert und finanzielle Anreize für die Vertragsärzteschaft geschaffen, Leistungen der Telemedizin stärker zu nutzen. Ziel der Auswertung zum Untersuchungszeitraum 2017 bis 2021 ist die Charakterisierung derjenigen Patienten, die telemedizinische Leistungen in Anspruch nahmen, des abgerechneten telemedizinischen Leistungsumfangs und der Fachgruppen, die telemedizinische Leitungen abgerechnet haben.
Methodische Grundlagen: Nach der Definition der Arbeitsgemeinschaft Telemedizin der Bundesärztekammer werden als Telemedizin solche Leistungen aufgefasst, die über räumliche Entfernungen oder zeitlichen Versatz hinweg erbracht werden, und bei denen Informations- und Kommunikationstechnologien eingesetzt werden. Entsprechende Gebührenordnungspositionen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) wurden ausgewählt, ohne gängige Verfahren wie Telefon. Datengrundlage waren die bundesweiten vertragsärztlichen Abrechnungsdaten gemäß § 295 SGB V aus den Jahren 2017 bis 2021. Studienpopulationen sind abrechnende Vertragsärzte/-psychotherapeuten sowie GKV-Versicherte mit Arztkontakt.
Schlagwörter (Keywords): COVID-19, EBM, Einheitlicher Bewertungsmaßstab, hausärztliche Versorgung, Psychotherapie, Telekonsil, Telemedizin, Trendanalyse, Videosprechstunde
Zitierweise des Berichts vom 13.07.2023
Heuer J, Osterwald A, Akmatov MK, Holstiege J, Kohring C, Dammertz L, Bätzing J. Telemedizin als alternativer Zugang zu vertragsärztlicher ambulanter Versorgung – Trends im Zeitraum 2017 bis 2021. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi). Versorgungsatlas-Bericht Nr. 23/06. Berlin 2023. URL: https://doi.org/10.20364/VA-23.06
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