Als RA-inzident im Jahr 2012 wurden alle Patienten gewertet, die im Beobachtungszeitraum erstmalig im Jahr 2012 eine RA-Diagnose aufwiesen und eine zweite RA-Diagnose in einem der drei Folgequartale erhielten. Um sicherzustellen, dass die einmalige Erfüllung der Falldefinition nicht einer Arbeitshypothese geschuldet ist, mussten im Jahr 2012 inzidente Patienten zusätzlich im Jahr 2013 und 2014 mit einer RA-Diagnose in der vertragsärztlichen Versorgung in Erscheinung getreten sein.
Die Verordnungsprävalenz stellt den Anteil der inzidenten Patienten dar, welche im ersten Jahr der RA-Erkrankung die entsprechende Medikation erhielten.
Veröffentlichung: 07.06.2018 | Letztes Update: 07.06.2018
Zitierweise des Berichts vom 07.06.2018
Steffen A, Holstiege J, Klimke K, Akmatov M, Bätzing J. Medikamentöse Versorgung von Patienten mit inzidenter rheumatoider Arthritis in Deutschland: eine Auswertung bundesweiter vertragsärztlicher Arzneiverordnungsdaten 2009 bis 2015. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi). Versorgungsatlas-Bericht Nr. 18/04. Berlin 2018. URL: https://doi.org/10.20364/VA-18.04
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