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Anzahl Ärzte oberhalb der Sperrgrenze gemäß Bedarfsplanungs-Richtlinie (2014) - Basisbericht

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Kurzerläuterung

Dargestellt ist die Anzahl der Ärzte oberhalb der Sperrgrenze von 110% (und 140%) nach Bedarfsplanungsfachgebieten und -regionen gemäß Neufassung der Bedarfsplanungsrichtlinie. Datenstand ist der 30.06.2014.

Für die Sperrgrenze von 110% wird jedes Fachgebiet wird nur in der Raumeinheit dargestellt, auf der es beplant wird. Bitte beachten Sie KV-spezifische Abweichungen von den Planungsregionen, z.B. beplant die KV Sachsen Radiologen nicht auf den Ebene der Raumordnungsregionen (ROR), sondern auf Kreisebene. Weitere Abweichungen sind dem Infoblatt zu entnehmen. Für die Sperrgrenze von 140% werden alle Fachgebiete nur auf KV- bzw- Bundesland-Ebene angegeben.

Regionen ohne Flächenfärbung sind Nullwerte, d.h. in der betreffenden Raumeinheit liegt die Arztzahl nicht oberhalb der Sperrgrenze.

Die Klassendarstellung in der Legende wurde aus technischen Gründen auf „Äquidistant" gesetzt. Bitte beachten Sie beim Wechsel auf "Quantil" die stark variierenden Klassenbreiten.

Methoden

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    Veröffentlichung: 07.04.2015 | Letztes Update: 03.06.2015


    Zitierweise des Berichts vom 07.04.2015
    Czihal T, Leibner M, von Stillfried D. Anzahl Ärzte oberhalb der Sperrgrenze gemäß Bedarfsplanungs-Richtlinie. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi). Versorgungsatlas-Bericht Nr. 15/05. Berlin 2015. URL: https://doi.org/10.20364/VA-15.05