Versorgungsatlas-Bericht Nr. 21/03
Unter dem Begriff Biologika werden Arzneimittel zusammengefasst, die anhand von biotechnologischen Verfahren in gentechnisch veränderten Organismen hergestellt werden. Dabei handelt es sich zumeist um komplex strukturierte höhermolekulare Proteine, die mit körpereigenen Stoffen eine große Ähnlichkeit aufweisen. Neben einer hohen Bedeutung von Biologika für die Krebstherapie konnten über die Einführung systemisch wirkender erkrankungsmodifizierender biologischer Wirkstoffe in den zurückliegenden Jahrzehnten insbesondere wesentliche Fortschritte in der Behandlung von Autoimmunerkrankungen erzielt werden. Allerdings liegt bisher kein aktuelles und vollständiges Bild der Verordnungstrends von Biologika bei Autoimmunerkrankungen vor.
Ziel der vorliegenden Arbeit ist i) die Deskription raumzeitlicher Trends der Diagnoseprävalenz der Autoimmunerkrankungen Colitis Ulcerosa, Morbus Crohn, Multiple Sklerose, Psoriasis und rheumatoide Arthritis in der GKV ii) als auch des Verordnungsgeschehens biologischer Arzneimittel im Indikationsbereich Autoimmunerkrankungen in den Jahren 2010 bis 2018 und iii) die Charakterisierung des Einflusses der diesbezüglichen Morbiditätsentwicklung auf die populationsbezogenen Biologika-Verordnungstrends.
Schlagwörter (Keywords): Autoimmunerkrankungen, Biologika, DDD, Diagnoseprävalenz, Colitis ulcerosa, Morbus Crohn, Multiple Sklerose, Prävalenz, Psoriasis, rheumatoide Arthritis, Verordnungsprävalenz
Zitierweise des Berichts vom 06.05.2021
Holstiege J, Klimke K, Akmatov MK, Kohring C, Dammertz L, Bätzing J. Bundesweite Verordnungstrends biologischer Arzneimittel bei häufigen Autoimmunerkrankungen, 2012-2018. Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung in Deutschland (Zi). Versorgungsatlas-Bericht Nr. 21/03. Berlin 2021. URL: https://doi.org/10.20364/VA-21.03
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